FCA – Frei Frachtführer
Incoterms®-2020-Regel: Gefahrübergang, Kostenaufteilung und Zollpflichten.
Die Regel FCA im Überblick
FCA (Free Carrier) ist eine Regel der Incoterms® 2020, die für jeden Verkehrsträger verwendet werden kann: „Frei Frachtführer“. Sie legt im Kaufvertrag fest, wie Lieferung, Kosten und Risiken zwischen Verkäufer und Käufer aufgeteilt werden.
Wann geht die Gefahr über?
Wenn die Ware am benannten Ort dem Frachtführer des Käufers übergeben wird
Ausfuhrverzollung
Der Verkäufer
Einfuhrverzollung
Der Käufer
Pflichten des Verkäufers
Übergibt die zur Ausfuhr abgefertigte Ware am benannten Ort dem vom Käufer benannten Frachtführer; die Gefahr geht mit der Übergabe auf den Käufer über.
Pflichten des Käufers
Organisiert und bezahlt den Haupttransport, erledigt die Einfuhrverzollung und trägt die Gefahr nach der Übergabe.
Wann wird sie verwendet?
Eine der am häufigsten gewählten Regeln für Container- und multimodale Transporte; der Ausführer behält die Verantwortung für die Zollabfertigung.
Diese Seite dient der allgemeinen Information; für den vollständigen Umfang von Rechten und Pflichten beachten Sie den offiziellen ICC-Text der Incoterms® 2020 und Ihre Vertragsbedingungen.
Häufig gestellte Fragen
Was ist FCA?
FCA (Free Carrier) ist eine Regel der Incoterms® 2020, die für jeden Verkehrsträger verwendet werden kann: „Frei Frachtführer“. Sie legt im Kaufvertrag fest, wie Lieferung, Kosten und Risiken zwischen Verkäufer und Käufer aufgeteilt werden.
Was ist der Unterschied zwischen FCA und EXW?
FCA: Übergibt die zur Ausfuhr abgefertigte Ware am benannten Ort dem vom Käufer benannten Frachtführer; die Gefahr geht mit der Übergabe auf den Käufer über. EXW: Stellt die Ware in den eigenen Räumen bereit. Verladung, Ausfuhrverzollung und Transport gehören nicht zu den Pflichten des Verkäufers.