DAP – Geliefert benannter Ort

Incoterms®-2020-Regel: Gefahrübergang, Kostenaufteilung und Zollpflichten.

Incoterms® 2020

Die Regel DAP im Überblick

DAP (Delivered At Place) ist eine Regel der Incoterms® 2020, die für jeden Verkehrsträger verwendet werden kann: „Geliefert benannter Ort“. Sie legt im Kaufvertrag fest, wie Lieferung, Kosten und Risiken zwischen Verkäufer und Käufer aufgeteilt werden.

01

Wann geht die Gefahr über?

Am Bestimmungsort, auf dem zur Entladung bereiten Fahrzeug

02

Ausfuhrverzollung

Der Verkäufer

03

Einfuhrverzollung

Der Käufer

Pflichten des Verkäufers

Liefert die Ware am benannten Bestimmungsort, entladebereit auf dem ankommenden Fahrzeug; trägt bis dahin alle Kosten und Risiken.

Pflichten des Käufers

Entlädt die Ware und übernimmt Einfuhrverzollung und Abgaben.

Wann wird sie verwendet?

Verbreitet bei Haus-zu-Haus-Sendungen, bei denen der Verkäufer den Transport durchgängig steuert und die Einfuhrverzollung beim Käufer bleibt.

Diese Seite dient der allgemeinen Information; für den vollständigen Umfang von Rechten und Pflichten beachten Sie den offiziellen ICC-Text der Incoterms® 2020 und Ihre Vertragsbedingungen.

Häufig gestellte Fragen

Was ist DAP?

DAP (Delivered At Place) ist eine Regel der Incoterms® 2020, die für jeden Verkehrsträger verwendet werden kann: „Geliefert benannter Ort“. Sie legt im Kaufvertrag fest, wie Lieferung, Kosten und Risiken zwischen Verkäufer und Käufer aufgeteilt werden.

Was ist der Unterschied zwischen DAP und DPU?

DAP: Liefert die Ware am benannten Bestimmungsort, entladebereit auf dem ankommenden Fahrzeug; trägt bis dahin alle Kosten und Risiken. DPU: Liefert die Ware am Bestimmungsort vom Fahrzeug entladen; trägt alle Kosten und Risiken einschließlich der Entladung.

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