DAP – Geliefert benannter Ort
Incoterms®-2020-Regel: Gefahrübergang, Kostenaufteilung und Zollpflichten.
Die Regel DAP im Überblick
DAP (Delivered At Place) ist eine Regel der Incoterms® 2020, die für jeden Verkehrsträger verwendet werden kann: „Geliefert benannter Ort“. Sie legt im Kaufvertrag fest, wie Lieferung, Kosten und Risiken zwischen Verkäufer und Käufer aufgeteilt werden.
Wann geht die Gefahr über?
Am Bestimmungsort, auf dem zur Entladung bereiten Fahrzeug
Ausfuhrverzollung
Der Verkäufer
Einfuhrverzollung
Der Käufer
Pflichten des Verkäufers
Liefert die Ware am benannten Bestimmungsort, entladebereit auf dem ankommenden Fahrzeug; trägt bis dahin alle Kosten und Risiken.
Pflichten des Käufers
Entlädt die Ware und übernimmt Einfuhrverzollung und Abgaben.
Wann wird sie verwendet?
Verbreitet bei Haus-zu-Haus-Sendungen, bei denen der Verkäufer den Transport durchgängig steuert und die Einfuhrverzollung beim Käufer bleibt.
Diese Seite dient der allgemeinen Information; für den vollständigen Umfang von Rechten und Pflichten beachten Sie den offiziellen ICC-Text der Incoterms® 2020 und Ihre Vertragsbedingungen.
Häufig gestellte Fragen
Was ist DAP?
DAP (Delivered At Place) ist eine Regel der Incoterms® 2020, die für jeden Verkehrsträger verwendet werden kann: „Geliefert benannter Ort“. Sie legt im Kaufvertrag fest, wie Lieferung, Kosten und Risiken zwischen Verkäufer und Käufer aufgeteilt werden.
Was ist der Unterschied zwischen DAP und DPU?
DAP: Liefert die Ware am benannten Bestimmungsort, entladebereit auf dem ankommenden Fahrzeug; trägt bis dahin alle Kosten und Risiken. DPU: Liefert die Ware am Bestimmungsort vom Fahrzeug entladen; trägt alle Kosten und Risiken einschließlich der Entladung.