DDP – Geliefert verzollt

Incoterms®-2020-Regel: Gefahrübergang, Kostenaufteilung und Zollpflichten.

Incoterms® 2020

Die Regel DDP im Überblick

DDP (Delivered Duty Paid) ist eine Regel der Incoterms® 2020, die für jeden Verkehrsträger verwendet werden kann: „Geliefert verzollt“. Sie legt im Kaufvertrag fest, wie Lieferung, Kosten und Risiken zwischen Verkäufer und Käufer aufgeteilt werden.

01

Wann geht die Gefahr über?

Am Bestimmungsort, auf dem zur Entladung bereiten Fahrzeug

02

Ausfuhrverzollung

Der Verkäufer

03

Einfuhrverzollung

Der Verkäufer

Pflichten des Verkäufers

Liefert die Ware am Bestimmungsort; trägt alle Kosten und Risiken einschließlich Einfuhrverzollung und Abgaben.

Pflichten des Käufers

Übernimmt erst nach der Lieferung Entladung und die weiteren Schritte.

Wann wird sie verwendet?

Bietet dem Käufer den einfachsten Ablauf; bevorzugt, wenn der Verkäufer Zoll und Abgaben im Zielland abwickeln kann.

Diese Seite dient der allgemeinen Information; für den vollständigen Umfang von Rechten und Pflichten beachten Sie den offiziellen ICC-Text der Incoterms® 2020 und Ihre Vertragsbedingungen.

Häufig gestellte Fragen

Was ist DDP?

DDP (Delivered Duty Paid) ist eine Regel der Incoterms® 2020, die für jeden Verkehrsträger verwendet werden kann: „Geliefert verzollt“. Sie legt im Kaufvertrag fest, wie Lieferung, Kosten und Risiken zwischen Verkäufer und Käufer aufgeteilt werden.

Was ist der Unterschied zwischen DDP und DAP?

DDP: Liefert die Ware am Bestimmungsort; trägt alle Kosten und Risiken einschließlich Einfuhrverzollung und Abgaben. DAP: Liefert die Ware am benannten Bestimmungsort, entladebereit auf dem ankommenden Fahrzeug; trägt bis dahin alle Kosten und Risiken.

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